09.10.2023

Ab 2023 gibt es eine Mitgliederversammlung

Am 25.09.2023 fand die Auszählung der Stimmzettel zur Beschlussfassung über die Abschaffung der Vertreterversammlung statt.

Die Auszählung der Stimmen hat ergeben:

Beschluss ja nein Enthaltung
Beschluss 01/2023 Abschaffung der Vertreterversammlung 793 37 0

ungültige Stimmen:

2 verspätete Abgabe

6 nur persönliche Erklärung abgegeben

7 nur Stimmzettel, ohne persönliche Erklärung abgegeben

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, die an dieser für unsere Genossenschaft so wichtigen Beschlussfassung mitgewirkt haben. Ein ganz besonderer Dank geht an die Genossenschaftsmitglieder Frau Rudolph und Frau Bernd, die uns während der Auszählung tatkräftig unterstützt haben.

Als Mitglied der Genossenschaft erhalten Sie in der Mitgliederversammlung alle Rechte und Pflichten, die bisher den Vertretern übertragen worden sind und in unserer Satzung ausführlich erläutert werden.

Es wird jährlich mindestens eine Mitgliederversammlung durchgeführt, an der die notwendigen Beschlüsse laut Genossenschaftsgesetz abgestimmt werden müssen. Hierbei geht es hauptsächlich um die Formalien zum Jahresabschluss, der Gewinnverwendung oder Verlustdeckung, der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, den Geschäfts- und Prüfungsbericht oder Änderungen zur Satzung.

To Top