Unsere Genossenschaft

Seit 1954 sorgt sich unsere Genossenschaft um sicheres und angenehmes Wohnen
ihrer Mitglieder. Bis heute modernisieren und sanieren wir, um moderne und zeitgemäßige Wohnungen in einem ansprechenden Umfeld anbieten zu können.

Die Geschäftsstelle der WBG finden Sie im Albert-Schweitzer-Ring 33a in Wilkau-Haßlau.
 

Satzung

Die Satzung ist in jeder Genossenschaft vorgeschrieben und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mitgliedern und Genossenschaft. Unter anderem werden Zweck der Genossenschaft, Rechte und Pflichten der Einzelnen und der Genossenschaftsorgane festgelegt. Sie kann nur durch die Vertreterversammlung geändert werden.

Unsere Satzung finden Sie hier:

Satzung: PDF

Organe der Genossenschaft

Wichtigstes Organ einer Genossenschaft ist die Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung der WBG besteht aus 50 Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat mit 6 Mitgliedern und der Vorstand mit 2 Mitgliedern sind ebenfalls weitere Organe. Hierbei wird der Aufsichtsrat von der Vertreterversammlung gewählt. Er bestellt den Vorstand, welcher die Genossenschaft unter eigener Verantwortung leitet. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen.

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Historie der WBG Zwickau-Land eG

Gründung: 21.11.1954 als Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft „Ernst Thälmann“
Eintragung ins Genossenschaftsregister unter der Nummer 27/1954

Rechtsform: eingetragene Genossenschaft

Umwandlung: am 08.12.1990 Änderung in Wohnungsbaugenossenschaft Zwickau-Land eG

Mitgliedschaft

Die Nutzung einer Wohnung ist an die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft gebunden.
Um Mitglied der WBG zu werden, ist eine Beitrittserklärung zu unterschreiben und die Zeichnung von mindestens 5 zu je 150,00 Euro Geschäftsanteilen erforderlich. Der Vorstand beschließt über die Aufnahme in die Genossenschaft. Nach Kündigung der Mitgliedschaft wird das Auseinandersetzungsguthaben an das Mitglied ausgezahlt.
Alle weiteren Bedingungen sind in unserer Satzung geregelt.

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